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Ordnung des Zentrums

Ordnung des Zentrums

Um Ihre Aufenthalt angenehm und gemütlich verlaufen kann, bitten wir höflich um Kenntnisnahme und Einhalten der nachstehenden Regeln:

1. Die Gäste, die die Dienstleistungen des Resorts nutzen, verpflichten sich die Bestimmungen dieser Verordnung, des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes zu beachten und bei den Notfallsituationen die Anforderungen der Mitarbeiter dieses Resorts zu befolgen.

2. Wir haften nicht für Schaden, die von den Gästen verursacht worden, im Falle, dass sie die Verordnungsregeln nicht befolgt haben.

3. Die Gästezimmer und Gästehäuser werden für "Hoteltage" vermietet. Der Hoteltag fängt an dem Tag der Anreise an und dauert ab 15.00 bis 10.00 Uhr des Abreisetages.

4. Nach der Ankunft in dem Resort, sollte man sich in dem BÜRO anmelden mit einem gültigen Identitätsnachweis um die Formalitäten zu erledigen die mit dem Aufenthalt in dem Resort verbundenen sind.

5. Die Aufenthaltsgebühren sind bei der Ankunft zu begleichen.

6. Im Falle der Stornierung oder wenn der angegebener Anreisetermin nicht eingehalten wird, gibt es keine Rückerstattungen der Aufenthaltsgebühren oder Vorauszahlungen.

7. Zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe, werden Sie zum Gastgeber des Hauses oder Gästezimmers.

8. Das Reinfahren und Parken von Fahrzeugen ist nur in zu diesem Zweck angewiesenen und von den Mitarbeitern des Resorts angezeigten Bereichen erlaubt.

9. Der Parkplatz des Resorts ist: kostenlos, unbewacht - nur für die Kunden des Resorts während ihres Aufenthaltes bestimmt. Der Eigentümer des Grundstücks haftet nicht für die geparkten Fahrzeuge und sich darin befeindetes Vermögen.

10. Für 1 Gästezimmer / 1 Holzhaus ist maximal ein Parkplatz zugeordnet, jedoch für 1 Haus aus Ziegelsteinen sind maximal zwei Parkplätze zugeordnet und der Besitzer eines weiteren Fahrzeuges muss einen Zuschlag gemäß der Preisliste bezahlen.

11. Das Resort ist nicht verantwortlich für die in den Häusern / Gästezimmern hinterlassene Wertsachen und Bargeld, deshalb sollte man vorsichtig sein in Bezug auf das Schließen von Türen und Fenstern beim Verlassen des Hauses / Gästezimmers.

12. Auf dem Resort Gelände sollte Nachtruhe in der Zeit ab 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr früh einbehalten werden.

13. Ruhestörendepersonen oder Personen die der Verordnung nicht befolgen und auch diese die das anvertraute Vermögen in einer ordnungswidrigen Weise nutzen, können finanziell durch den Eigentümer des Resorts belastet werden und aus dem Resort verwiesen werden, ohne das Recht auf Rückerstattung der vorher bezahlten Aufenthaltsgebühren oder Entschädigung.

14. In dem Objekt ist die Ruhestörung verboten, z.B. laute Musik ohne die Erlaubnis der Resort Leitung (oder während der Nachtruhe) oder solches ein Verhalten der Gäste und Personen die die Dienstleistungen des Resorts nutzen, dass die Ruhe der anderen Gästen stören kann.

15. Das Resort behält sich das Recht auf Unterkunft Verweigerung für Personen die unter sichtbaren Alkohol- oder Drogeneinfluss sind, die sich aggressiv verhalten und in einer in der Regel als vulgär bezeichneten Weise.

16. Personen, die nicht Kunden des Resorts sind können sich nicht auf dem Gelände des Resort aufhalten, aber es ist erlaubt die Gästen des Resorts zu besuchen ab 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr, nach der Bekanntgabe dieser Tatsache der Leitung des Resorts und nachdem Erhalt einer Genehmigung, aber in diesem Fall haftet der Kunde des Resorts für alle Unrichtigkeiten und Angelegenheiten die sich aufgrund dieser Besuche ergibt haben.

17. Der Vermieter kann das Haus an andere Personen nicht übergeben, auch wenn der Zeitraum für den er die Aufenthaltsgebühr bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist

18. Eine Zulassung für den Aufenthalt der Haustiere in dem Resort ist möglich, nach der Bekanntgabe dieser Tatsache und dem Erhalt einer Genehmigung bei der Buchung. Es gilt eine zusätzliche Gebühr für jedes Haustier gemäß der Preisliste.

19. Die Tierbesitzer sind verpflichtet: einen aktuellen Krankenschein des Haustier mit einer aktuellen Tollwutimpfung zu haben, den Schmutz zu Entfernen und die Tiere für Spaziergänge außerhalb des Resorts auszuführen.

20. Auf dem Resort Gelände sollte die Haustiere auf einer Leine geführt werden.

21. Die Tierbesitzer tragen die volle finanzielle Haftung und Entschädigungshaftung.

22. Das GRILLEN ist nur an angewiesenen Bereichen möglich. Während des Grillens sollten alle Sicherheitshinweise und Brandschutzbedingungen eingehalten werden. Es gilt ein bedienungsloser Grillverbot in den Häusern und auf den Terrassen.

23. In den Häusern / Gästezimmer gilt ein Rauchverbot / Tabakverbot, bei Verstoß gegen dieses Verbot wird auf die Aufenthaltsrechnung eine Gebühr für die Tabakgeruchbeseitigung in der Höhe von 200 PLN angerechnet. [Art. 5 und 5a des Gesetzes vom 9. November 1995 über den Gesundheitsschutz vor den Folgen des Tabakwaren- und Tabakkonsums (Gesetzblatt vom 1996, Nr. 10, Pos. 55 mit späteren Änderungen)].

24. Auf dem Resort Gelände gilt ein bedienungsloses VERBOT mit Go-Kart hereinzufahren und Lampions freizulassen.

25. Die Verordnung des Spielplatzes sollte eingehalten werden, für die Kinder die sich auf dem Spielplatz aufhalten, haftet die Eltern/Erziehungsberechtigte.

26. Bitte geben Sie an dritte Personen keine Informationen über den Login + Passwort für die Wi-Fi Anlage und den Eingangspasswort/Torpasswort (aus Sicherheitsgründen bitte wir, dass die Kinder nicht mit dem Eingangstor oder Einfahrtstor spielen).

27. Am Tag Ihrer Abreise wird die Hausabnahme durchgeführt, zu der u.a. die Überprüfung des Ausstattungsstands zählt. Daher bitte wir die eventuelle Beschädigungen früher anzumelden.

28. Für aller Art Schaden, Verschmutzungen oder Zerstörungen der Geräte die zur Ausstattung des Ferienhauses oder das Eigentum des Resort gehören, sind Sie finanziell verantwortlich.

29. Am Tag der Abreise sollte das Haus gereinigt übergeben werden d.h. das Ausziehen des Bettbezuges, Müllentsorgen, Abwasch des Geschirrs und des Kühlschranks.

30. Die Verordnung wird angekündet auf der Webseite www.lazurmorze.pl:

• in jedem Ferienhaus/Gästezimmer,
• und durch eine individuelle Einsicht des Kunden bei Formalitäten im Büro am Ankunftstag erledigen.